FAQ: Fragen und Antworten zur Abgeltungssteuer

Neben den Informationen die Sie in den zentralen Themenbereichen dieses Informationsportals finden, gibt es eine Reihe von weiteren Fragen, die regelmäßig gestellt werden. Hier finden Sie die Antworten zu den am meisten gestellten Fragen.

Wird die Abgeltungssteuer vielleicht früher als zum 01.01.2009 eingeführt?

Obwohl regelmäßig Gerüchte gestreut werden, dass die Einführung der Abgeltungssteuer zeitlich vorgezogen wird, ist dieses äußerst unwahrscheinlich. Praktisch ist es auch unmöglich. Denn die Einführung der Abgeltungssteuer stellt nicht nur für die Finanzämter, sondern auch für die depotführenden Banken und Kapitalanlagegesellschaften einen enormen DV-Aufwand dar. Selbstverständlich müssen die Systeme zur Einführung der Abgeltungssteuer korrekt funktionieren. Bereits heute ist der Zeitraum für die Umsetzung der in den Details sehr komplexen und grundlegend neuen Regelungen sehr kurz. Ein zeitliches Vorziehen der Abgeltungssteuer ohne ein korrekt funktionierende Infrastruktur wäre grob fahrlässig.

Ist ein zweites Depot zur Bestandstrennung notwendig?

Eine Trennung der Altbestände und Neubestände durch ein zweites Depot oder ein Unterdepot ist wichtig. Nur so können Sie eine steuerlich günstige Handhabung des FiFo-Verbrauchsfolgeverfahren erreichen. Hier finden Sie ausführliche Informationen zu dem FiFo-Verbrauchsfolgeverfahren, Zweitdepots und Unterdepots.

Gilt die Abgeltungssteuer auch für Firmengelder?

Nein, obwohl die Abgeltungssteuer im Rahmen der Unternehmenssteuerreform geplant wurde, betrifft sie nur Privatpersonen.

News

Aktuelle News zum Thema Abgeltungssteuer finden Sie in dem Bereich News.

Wir beraten Sie gerne

Rufen Sie uns einfach direkt an. Montag - Freitag: 9 bis 22 Uhr.

Endejahresfrist 2008 verpasst?

Macht nichts! Abgeltungssteuer können Sie auch jetzt noch sparen. Auch für Einzahlungen in 2009 und später. Auch für Firmengelder.
Euro Netto Fonds UI.

Abgeltungssteuer sparen durch Steuerstundung

Sparen Sie Abgeltungssteuer durch den Zinseszins-Effekt auf die Steuerstundung. YEALD Vermögensverwaltungsfonds.