Abgeltungssteuer sparen mit nicht zu veranlagenden Wertpapiererträgen

Hinter dieser komplexen Bezeichnung verbirgt sich ein einfacher Weg, um Abgeltungssteuer bei der Geldanlage zu sparen.

Die Abgeltungssteuer bezieht sich auf die drei Ertragskomponenten aus Kapitalerträgen, nämlich Zinsen, Dividenden und Kursgewinne. Darüber hinaus gibt es andere Erträge, die zwar für den Anleger Gewinn darstellen, steuerlich aber nicht als Zinsen, Dividenden oder Kursgewinne zu behandeln sind. Deswegen sind diese sogenannten nicht zu veranlagenden Erträge für den Anleger besonders attraktiv.

In der Regel entsteht diese Art der Erträge aus ausländischen gewerblichen Einkünften. Insbesondere offene Immobilienfonds generieren gegenwärtig solche Einkünfte, die für den Anleger eine besonders attraktive Nachsteuerrendite darstellen.

Bei einer Handhabung von internationalen offenen Immobilienfonds nach deutschem Recht im Rahmen eines Vermögensverwaltungsfonds wird der steuerliche Vorteil der Einkunftsart Attraktivität mit dem steuerlichen Vorteil der Möglichkeit der fondsinternen Umschichtung  kombiniert. So entsteht eine steueroptimierte Anlage die zukunftsfähig ist.

Diese Art der Anlage hat zwei weitere Vorteile. Erstens ist der Steuervorteil auch für Einzahlungen nach dem Jahr 2008 gegeben. Zweitens ist der Steuervorteil auch bei der Anlage von Firmengeldern (Betriebsvermögen und Körperschaften) gegeben.

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Auch mit Rentenanlagen möglich, aber...

Eine weitere Alternative um Erträge vor der Abgeltungssteuer zu schützen ist die Umwidmung von laufenden Erträgen in Kursgewinne.

Typischerweise erfolgt das durch die Anlage in niedrigverzinsten Anleihen oder Zero-Coupon-Bonds. DieErträge der Anleihen bestehen dann aus Kursgewinnen die nicht zu versteuernsind.

Diese Anlage ist aber nur steueroptimiert bei Anlagen in 2008.Spätere Einzahlungen sind nicht steueroptimiert. Ebenso wenig gilt derSteuervorteil für Firmengelder.

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