Abgeltungssteuer: 25% + Solidaritätszuschlag + Kirchensteuer
Die Abgeltungssteuer ist eine Steuer auf private Kapitalerträge. Alle Zinsen, Dividenden und Kursgewinne werden versteuert. Die Abgeltungssteuer ist ab 01.01.2009 wirksam.
Die Höhe der Abgeltungssteuer beträgt 25 Prozent. Dazu kommt der Solidaritätszuschlag in Höhe von 5,5 Prozent von 25 Prozent und gegebenenfalls die Kirchensteuer. Hierdurch beträgt die effektive Steuerlast bis zu 28 Prozent.
Personen, deren persönlicher Steuersatz niedriger ist als 25 Prozent, können ihren persönlichen Steuersatz anstelle des Abgeltungssteuersatzes anwenden.
Auf den nachfolgenden Seiten finden Sie Informationen zu den Folgen der Abgeltungssteuer für die verschiedenen Anlagegattungen. Ebenso finden Sie Informationen zu der Abwicklung und Handhabung der Steuerzahlungen. Bitte berücksichtigen Sie, dass im Laufe dieses Jahres weitere Konkretisierungen und eventuelle Detailänderungen auftreten können. Wir werden Sie auf dem Laufenden halten.
Die Folgen der Abgeltungssteuer für Anlagegattungen
Handhabung der Abgeltungssteuer
Effektiv bis zu 28%
Die Abgeltungssteuer beträgt effektiv bis zu 28 Prozent der Erträge. Sie betrifft grundsätzlich alle Privatpersonen und alle Geldanlagen.
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