Anleihen

Zinsen aus Anleihen werden ab 01.01.2009 mit dem pauschalen Satz der Abgeltungssteuer versteuert. Realisierte Kursgewinne aus Anleihen, die vor dem 01.01.2009 gekauft wurden, sind steuerfrei wenn die Anleihen mindestens 12 Monate gehalten wurden. Wurden die Anleihen kürzer als 12 Monate gehalten, fällt die Spekulationssteuer an. Wurden die Anleihen nach dem 31.12.2008 gekauft, unterliegen realisierte Kursgewinne der Abgeltungssteuer.

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