Investmentfonds

Erträge aus Fonds setzen sich aus Zinsen, Dividenden und Kursgewinnen zusammen.

Zinsen aus Fonds müssen ab 01.01.2009 mit dem Satz der Abgeltungssteuer versteuert werden. Hierbei ist es unerheblich, ob die Zinsen im Fonds thesauriertwurden oder sie ausgeschüttet wurden.

Dividenden aus Fonds müssen ab 01.01.2009 mit dem Satz der Abgeltungssteuer versteuert werden. Hierbei ist es unerheblich, ob die Dividenden im Fonds thesauriert wurden oder sie ausgeschüttet wurden.

Realisierte Kursgewinne aus Fonds sind steuerfrei, wenn die Fonds vor dem 01.01.2009 gekauft wurden. Kursgewinne aus Fonds die nach dem 31.12.2008 gekauft wurden unterliegen der Abgeltungssteuer.

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