Sparerpauschbetrag

Der Sparerpauschbetrag ersetzt ab 01.01.2009 den bisherigen Sparerfreibetrag sowie den Werbungskostenpauschbetrag.

Nach 2008 bleiben Kapitalerträge bis 801 Euro steuerfrei. Für Verheiratete beträgt der Sparerpauschbetrag 1.602 Euro.

Tatsächlich entstandene Werbungskosten sind nicht mehr abzugsfähig.

Wie gewohnt kann der Bank auch künftig ein Freistellungsauftrag erteilt werden.

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Sparerpauschbetrag

801 Euro, für Verheiratete 1.602 Euro.

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