Steuerabführung

Die verschuldete Abgeltungssteuer wird von den depotführenden Banken beziehungsweise von den Kapitalanlagegesellschaften in Deutschland direkt an das Finanzamt abgeführt.

Wie gewohnt kann der Bank ein Freistellungsauftrag erteilt werden.

Bei Depotverwahrung von ausländischen Wertpapieren in Deutschland kann aber nicht grundsätzlich sichergestellt werden, dass die Bank in der Lage ist, sämtliche Steuerschulden automatisch zu erfassen und abzuführen. So kann es z.B. sein, dass der Anleger bei manchen luxemburgischen Fonds nachträglich seine Steuerschuld selbst feststellen muss und die verschuldeten Steuern selbst an das Finanzamt abtragen muss.

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Vorsicht ausländische Fonds

Viele Fonds deutscher Provenienz sind juristisch gesehen Luxemburger Fonds.

Auch wenn die Depotführung in Deutschland erfolgt kann nicht immer sichergestellt werden, dass die depotführende Stelle sämtliche Steuerschulden automatischerkannt und abführt.

Möglicherweise haben Sie zum Jahresende noch eine unbeglichene Steuerschuld.

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