Verlustverrechnung

Realisierte Aktienverluste können ab 01.01.2009 nur noch gegen realisierte Aktiengewinne aufgerechnet werden.

Sonstige Veräußerungsverluste können gegen Erträge aus Wertpapieren, wie Zinsen, Dividenden und Einlösungsgewinne aufgerechnet werden.

Ein verbleibender Verlust wird von der Bank auf das nächste Jahr übertragen. Alternativ kann der Bankkunde vor dem 15. Dezember eines Jahres einen Antrag auf eine Verlustbescheinigung stellen. Die Bank überträgt den Verlust dann nicht auf das nächste Jahr. Der Kunde kann diese Verluste im Rahmen seiner Einkommenssteuererklärung dann mit Kapitalerträgen bei anderen Banken verrechnen.

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Sehr komplex

Im Vergleich zu der alten Regelung ist die neue Regelung sehr viel komplexer.

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