Lebensversicherungen
Lebensversicherungen und Rentenversicherungen unterliegen nicht der Abgeltungssteuer, sondern der bisherigen Besteuerung. Für Fondspolicen und Depotpolicen gilt dieses nur, wenn bestimmte Mindestanforderungen erfüllt sind.
Bei Policen, die eine Laufzeit von weniger als 12 Jahre haben oder vor dem 60. Lebensjahr fällig werden, wird die bisherige volle Besteuerung der Erträge ab 01.01.2009 durch die Abgeltungssteuer ersetzt.
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Abgeltungssteuer?
Bei klassichem Versicherungseinsatz nicht relevant, dafür sind andere Steuern relevant. Bei sonstigen Anwendungen relevant.
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